The Single Edge

Begonnen von Nightdiver, 29. Juni 2016, 20:05:44

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Cherusker

Tja, so ist das halt:
Wenn man wegen der offenen Grenzen schon nicht kontrollieren kann, welche Waffen, Drogen und andere Dinge eingeschleust werden, kann man wenigstens unbescholtene Steuerzahler drangsalieren.
Ärgerlich nur, dass so ein Käse einem die Zeit stiehlt!

Betriebsarzt13

Zitat von: rheinhesse am 29. Januar 2018, 20:22:12
@Betriebsarzt13
Lagen dem Paket keine entsprechenden Rasierklingen bei? Es wäre Dir doch sicher leicht gefallen das Funktionsprinzip in der Praxis zu zeigen. Und sehr viel gibt's ja auch nicht, was man da erklären muss.
Der Beamte schien mir nicht mit Logik beeinflußbar. Er möchte nicht den Staatsanwalt in seiner Behörde, wenn ich mich damit verletze. Ich wusste nicht ob ich schreien oder lachen soll.

Erst auf wiederholte Nachfrage kam der Hinweis, dass das Regierungspräsidium das prüfen könne.

Auf die Idee den Rasierer zu demonstrieren kam ich nicht, vor Schock :o
MfG Olaf
-----------
Lieber einen Rockwell 6 zu viel als zu wenig;-)

Cernunnos

Hast du inzwischen deinen Rasierer bekommen ? Dein erster Rasierer kam doch ebenfalls aus den USA ?

Hast du einmal dort nachgefragt ?
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Allgemeine-Fragen/allgemeine-fragen_node.html;jsessionid=4B2043BFB3E5AA92205CDA261D3B1A78.live4412

Betriebsarzt13

Nach der Prüfung durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist Die Sendung ist als nicht einfuhrfähig eingestuft worden. D.h. der Rasierer wird zurückgesendet.

An meine Wiesbadener Heimatadresse werde ich nichts mehr bestellen, was durch den Zoll muss.
MfG Olaf
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Lieber einen Rockwell 6 zu viel als zu wenig;-)

Betriebsarzt13

#34
Hatte ich schon erwähnt das ich STINKSAUER bin auf diese Zoll-Paragraphenreiter? Nur mit Mühe kann ich mich mit Schimpfwörtern zurückhalten.
Gibt es diese Schick rasierer nicht schon seit 100 Jahren? Wie verhält es sich mit Gebrauchtartikeln?

Liest man das Prüfergebnis kann man eigentlich gar nichts mehr importieren. Wo übrigens l

Falls es jemanden interessiert, das ist der (Standard?)-Text des 'Prüfergebnisses' - das haben die in Darmstadt scheinbar anhand von Fotos des Wiesbadener Zolls entschieden.

(OCR texterkennung)

Vollzug des Produktslcherheitsgesetzes (ProdSG) I der EG-Verordnung Nr. 765/2008

Import von:
Rasierer, Menge. 1 Stk-

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen und Lichtbilder.

Bei dem in Rede stehenden Rasierer handelt es sich um ein Produkt, dass in den
Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fällt und ein Verbraucherprodukt i.
S. d. S 2 Nr. 26 ProdSG darstellt.
Folgende Mängel wurden bei der Sichtprüfung an Hand der Fotos und Unterlagen festgestellt

1.: Es fehlt die Kennzeichnung mit Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder sofern dieser
nicht im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansassig ist, der Name und die
Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einfuhrers (vgl. S 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG).
Hinweise:
- Dle Kennzeichnung muss dauerhaft auf einem Produkt erfolgen. Fall dies nicht möglich ist,
Z.B. aufgrund geringer Größe des Produkts. muss die Kennzeichnung auf der Verpackung
Oder in den Begleitpapiren erfolgen.
- Es ist nicht ausreichend eine e-Mail oder Internetadresse anzugeben.

2. Es fehlt die eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts - wie
Artikelnummer, Seriennummer, Modellbezeichnung, GTIN, etc. (vgl. S 6 Abs. 1 Nr. 3
ProdSG).
Hinweise:
• Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf einem Produkt erfolgen. Falts dies nicht möglich ist,
z.B. aufgrund geringer Größe des Produkts. muss die Kennzeichung auf d. Verpackung
oder in den Begleitpapieren erfoben

3. Die Bedienungs- bzw. Montageanleitung zu dem in Rede stehenden Produkt liegt nicht in
deutscher Sprache vor (vgl. S 3 Abs. 4 ProdSG bzw. S 6 Abs. 1 Nr. 1 ProdSG).

- Es ist eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beizulegen. wenn bei der Verwen-
dung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produktes bestimmte Regeln zu beachten
um den Schutz von Sichernet und Gesundheit zu gewährleisten.

4. Die Sicherheits- und WarnhinWeise entsprechen nicht den Anforderungen (vgl. S 3 Abs. 2 Nr.
3 ProdSG bzw S e Abs. 1 Nr ProdSG). Es sind keinerlei Angaben in deutscher Sprache
vorhanden.
- Es ist sicherzustellen (z. B, durch deutschsprachige Warnhinweise). dass Verwender
die Informationen erhält, die er benötigt, die Risiken. die mit dem Verbraucherprodukt
während der Üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden
Sind und die Ohne entsprechenden Hinweis nicht unmittelbar erkennbar sind, zu
und die sich gegen sie schützen zu können (z.B. Warnhinweise. Angaben zum
Anwendungsbeschränkungen, Pflegehinweise. etc.)

Aufgrund der o. g. Feststellungen ist das Produkt in der beim Zoll vorliegenden Ausführung nicht
einfuhrfähig in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Einer Rücksendung kann aus Sicht
des ProdSG zugestimmt werden.

Die zugrunde liegende Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die zur Verfügung gestellten
Lichtbilder und Unterlagen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständlgkeit. D h. es ist nicht
auszuschließen, dass das in Rede stehende Produkt noch weitere sicherheitstechnische oder
formale Mangel aufweist,


MfG Olaf
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Lieber einen Rockwell 6 zu viel als zu wenig;-)

Cernunnos

Ah, das ist aber `mal ein Schei..... .
Ich hab 3x bei Supply bestellt und musste beim Zoll nur eine Bestellbestätigung vorlegen.

Ich könnte es noch verstehen, wenn man mehrere Rasierer bestellt und es den Eindruck macht, als würde man beabsichtigen diese Rasierer zu verkaufen.....

Mich wundert nur, wie es bei anderen hier im Forum abläuft? Scheinbar werden hier doch relativ oft Rasierer in den USA bestellt und das ist jetzt das erste Mal, dass ich von solchen Problemen lese.

Dieses Land wird immer verrückter. Otto-Normalverbraucher geht man wegen jedem Mist auf den Zeiger und andere haben Narrenfreiheit.

Shelob

Da wurde bestimmt ein Azubi beurteilt und der ist dann streng nach Vorschrift vorgegangen.  o)
Ich würde das einfach under "Dumm gelaufen" abhaken. Das Leben ist zu kurz um sich ständig über unsere geschätzte Bürokratie aufzuregen.
,,I spent a lot of money on booze, birds and fast cars – the rest I just squandered." George Best

Cernunnos

#37
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass der SE mit Supply-Klingen sehr unterschiedlich auf die verwendeten Rasierseifen/-cremes reagiert. Ist das bei euch auch so ?

Supply-Creme :  keine gründliche Rasur + Hautrötungen von der Klinge  (das mittlere Setting konnte ich nicht verwenden)
Speick Men :  Die Rasur ist gründlicher als bei der  Supply-Creme aber der Rasierer "hoppelt" über die Haut und ich habe das Wunder vollbracht mich mit dem Rasierer zu schneiden (mittleres Setting).
Saponificio Bignoli Agrumi del Mediteraneo : Die Rasur ist wesentlich angenehmer als bei den vorherigen Cremes und die Gründlichkeit ist ähnlich der Speick-Creme. (nur sanftes Setting möglich)

Martin de Candre Fougère  : äußerst sanfte Rasur ; Das Rasierergebnis ist wesentlich besser als bei den vorherigen Cremes (besser als bei Gillette Fusion). (mittleres Setting) Mit der Wuchsrichtung merke ich keine Haare mehr und gegen die Wuchsrichtung merke ich noch etwas die Haare. Eventuell könnte ich diese Haare ebenfalls noch abrasieren, wenn ich noch intensiver gegen den Strich rasiere, aber dafür habe ich keine Lust. ;D  Ich vermute, dass sich das mit der Erfahrung im Umgang mit dem Rasierer von selbst verbessert.
Dummerweise scheine ich aber irgendwie auf die Seife zu reagieren. Meine Haut trocknet extrem aus und wird feuerrot.

Saponificio Varesino Felce + Manna di Sicilia  :  die Rasur und das Rasierergebnis sind genauso gut wie mit Martin de Candre, allerdings habe ich keinerlei Hautprobleme. Ich könnte mich sogar öfters am Tag rasieren. (mittleres Setting)
Genial

Von Sapoificio Varesino hol ich mir das Komplettprogramm  ;D ;D ;D


Betriebsarzt13

Zitat von: Shelob am 24. Februar 2018, 10:21:10
Da wurde bestimmt ein Azubi beurteilt und der ist dann streng nach Vorschrift vorgegangen.  o)
Ich würde das einfach under "Dumm gelaufen" abhaken. Das Leben ist zu kurz um sich ständig über unsere geschätzte Bürokratie aufzuregen.
Nein das war der Chef, der sich noch beim Ministerpräsidium eine Rückversicherung eingeholt hat.
MfG Olaf
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Lieber einen Rockwell 6 zu viel als zu wenig;-)

Standlinie

Diesen alten Faden möchte ich gerne einmal wieder auffrischen.

Meinen Single Edge Supply besitze ich seit nunmehr etwas über zwei Jahren. Die bereits genannten Probleme mit den Injektorklingen habe ich trotz Wechsel auf aktuellere SE-Klingen nicht beseitigen können. Sehr wahrscheinlich kommt meine Gesichtshaut mit diesen Rasierklingen nicht zurecht, obwohl sie rasurtechnisch sowohl mit normalen DE-Rasierhobeln, Wechselklingenrasiermessern und Rasiermessern regelmäßig Kontakt hat. Sei es drum, ich bin ja glücklicherweise nicht auf diese Injektorklingen angewiesen und schneide mir meine SE-Rasierklingen aus handelsüblichen DE-Klingen zurecht. Wie das geht, hatte ich in diesem Faden auf der Fadenseite 2 bereits beschrieben. Zur Zeit befindet sich eine Astraklinge im Rasierhobel, die bisher schon gut zwanzig Rasuren ohne Einschränkungen überstanden hat. Meinen SE Single Edge Supply benutze ich relativ regelmäßig und bin damit nach wie vor zufrieden.

Hier füge ich ein Bild aus der heutigen "Rasur des Tages" an (02.12.2020), das - so denke ich jedenfalls - für sich spricht und meine Einstellung zu diesem recht selten erwähnten SE-Rasierhobel unterstreicht. Meinen SE-Hobel werde ich auch weiterhin genussvoll einsetzen.   :angel:


Die Nachhaltigkeit einer gründlichen Nassrasur zeigt sich 24 Stunden später an nur gering und gleichmäßig nachgewachsenen Bartstoppeln.