auch wenn es fast schon Leichenschändung ist. ..
In Haftungsfragen zu Internetforen geht es ja meist um die Frage, ob §7 TMG (eigene Inhalte des Betreibers) oder §10 TMG (Inhalte der Nutzer) vorliegt. Insbesondere, ob sich der Betreiber die Inhalte zu eigen macht (z.B. durch Moderation).
Hier kann man sich die Urteile höherer Gerichte der letzten Zeit mal durchlesen
http://dejure.org/dienste/lex2/TMG/7/1.html.
Ich komme danach zu der persönlichen Einschätzung, dass in einem unmoderierten, nicht kommerziellen, werbefreien Forum der Betreiber sich ein Hausrecht vorbehalten muss und Urheberrechtsverletzungen, von denen er Kenntnis erhalten hat, entfernen muss. Aber nicht, dass er für fremd eingestellte Inhalte nach §7 haften muss (Störerhaftung). Da gibt es kein einziges maßgebliches neueres Urteil, das in diese Richtung geht.
Darüberhinaus kann ich auch keinen rechtlichen Unterschied erkennen, ob fremde oder lokale Bilder inline dargestellt werden.
Wenn ein Nutzer in einem Beitrag eine Urheberrechtsverletzung begeht, muss der Forenbetreiber den Beitrag entfernen, sobald er davon in Kenntnis gesetzt wird. Ob dabei nun ein Link oder ein lokal gehostetes Bild entfernt wird, ist eher eine technische Feinheit.
Ich denke:
Bilder gehören ins Forum, nicht zu einem externen Bilderhoster.
Ich bin gespannt, wie der Betreiber dies sieht. Insbesondere die Vergleichbarkeit der Inlinedarstellung fremder Inhalte und des lokalen Hostings.
slimboy